Als Hersteller gewährt die Fritsch GmbH („Wir/Uns“) – zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen des Käufers gegen den Verkäufer, welche hiervon unberührt bleiben – dem Käufer nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eine unentgeltliche Garantie für die Dauer von zwei Jahren ab Eingang unserer Bestätigungs-E-Mail beim Käufer.
1 Voraussetzungen für die Gewährung der Garantie
1.1 Die Garantie wird dem Käufer nur gewährt, wenn unverzüglich nach Erhalt des Gerätes durch den Käufer eine vollständige und ordnungsgemäße Online-Registrierung unter www.fritsch.de/service/garantie/online-registrierung-garantie/ vorgenommen wurde. Wir werden dem Käufer im Falle der ordnungsgemäßen Online-Registrierung unverzüglich eine Bestätigungs-E-Mail schicken.
1.2 Garantie wird nicht gewährt, wenn:
- Reparaturen, Adaptierungen oder Modifikationen am Gerät von Personen oder Gesellschaften ohne entsprechende Befugnis von uns oder unseren Vertretungen vorgenommen wurden;
- der Käufer bereits andere als Original FRITSCH Zubehör- und /oder Ersatzteile verwendet hat;
- das Gerät nicht in einer Laborumgebung eingesetzt wurde und/oder im Dauerbetrieb genutzt wurde;
- der Geräte-Typ und/oder die Gerätenummer am Gerät geändert, gelöscht, entfernt oder auf andere Art unleserlich gemacht wurde;
2 Garantieumfang
2.1 Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- und/oder Herstellungsfehlern des Gerätes beruhen.
2.2 Die Garantie kann in allen Ländern in Anspruch genommen werden, in denen dieses FRITSCH-Gerät von uns autorisiert verkauft wird. Kunden können unter www.fritsch.de nachsehen, in welchen Ländern es autorisierte Händler gibt, die unsere Geräte verkaufen.
Von der Garantie ausgenommen sind:
- Schäden, die durch normalen Verschleiß und Verbrauch entstanden sind, insbesondere an Verschleißteilen, wie z.B.: Brechplatten, Stützwänden, Mahlbechern, Mahlkugeln, Siebblechen, Bürstenstreifen, Mahlgarnituren, Mahlscheiben, Rotoren, Siebringen, Stift-Einsätzen, Umrüstsätzen, Siebeinsätzen, Bodensieben, Mahleinsätzen, Schneidwerkzeugen, Siebkassetten, Sieben und Messzellengläsern;
- Schäden, die durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer u. ä.) entstanden sind;
- Schäden, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nur unerheblich beeinflussen wie beispielsweise oberflächige Kratzer;
- Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, insbesondere nicht ordnungsgemäße Verwendung des Gerätes entsprechend der Gebrauchsanweisung/Bedienungsanleitung für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen;
2.3 Von der Garantieleistung ausgenommen sind die Transport-, Verpackungs- und Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Gerät durch den Käufer zu uns geschickt wird. Soweit nach Abstimmung mit dem Käufer ein Techniker von uns vor Ort beim Käufer erscheinen muss, sind die hiermit verbundenen üblichen, angemessenen und nachgewiesenen Kosten von dem Käufer zu tragen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bleiben unberührt. Wo und wie die Garantieleistung erfolgt, entscheiden wir als Hersteller.
2.4 Durch die Inanspruchnahme der Garantie wird die Garantiezeit weder verlängert noch wird eine neue Garantiefrist für das Gerät in Lauf gesetzt.
3 Mitwirkungspflichten des Käufers/ Kostenvoranschlag/ Fehlerhafte Teile bei Ersatzlieferung
3.1 Der Käufer ist verpflichtet, uns das beanstandete Gerät im Zuge der Inanspruchnahme der Garantie zuzusenden, soweit nicht etwas Abweichendes mit dem Käufer vereinbart wird. Ferner ist der Käufer verpflichtet, die Art des auftretenden Fehlers/die Reklamation genau zu beschreiben und das unter Technischer Support – fritsch.de einsehbare, downloadbare und ausdruckbare „Serviceformular Fragebogen zur Einsendung von Geräten oder Teilen an den techn. Service vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen sowie im Zuge der Inanspruchnahme der Garantie per E-Mail an Service@Fritsch.de zu senden. Das vorgenannte Serviceformular stellen wir dem Käufer jederzeit auf erste Anforderung unentgeltlich zur Verfügung.
3.2 Sollte der Käufer keine Fehlerbeschreibung beilegen, werden wir dem Käufer, der die Voraussetzungen zur Gewährung der Garantie nach diesen Garantiebedingungen erfüllt, alle erkennbaren Mängel, die auf Fehlern beruhen, welche von der Garantie umfasst sind, nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen beseitigen. Für Mängel, die auf Fehlern beruhen, welche nicht von der Garantie umfasst sind, werden wir dem Käufer einen Kostenvoranschlag übermitteln, welcher für den Käufer jedoch nicht verbindlich ist und wobei es für eine solche Reparatur einer Vereinbarung mit dem Käufer bedarf.
3.3 Fehlerhafte Teile gehen bei Ersatzlieferung durch uns in unser Eigentum über. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.
Idar-Oberstein, den 13.03.2026
Fritsch GmbH Industriestrasse 8
55743 Idar-Oberstein - Germany

